Beschälseuche

Beschälseuche / Deckseuche (Dourine)

Langsam verlaufende, ansteckende Geschlechtskrankheit der Pferde, vom einzelligen Erreger Trypanosoma equiperdum hervorgerufen, die über künstliche Besamung oder den Deckakt (seltener bei Reinigung der Genitalien)  übertragen wird.

Der Erreger ist in der Lage, sich in kleinsten Verletzungen oder Schäden der Struktur ( Läsionen) der Genitalschleimhaut zu vermehren und sich von dort aus in den Pferdekörper zu verbreiten sowie das Nervensystem befallen.

Beschälseuche wird zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen kategorisiert.

In Australien, Nordamerika und Mitteleuropa gilt die Beschälseuche heutzutage als getilgt.

Ein Nachweis von Antikörpern gegen den o.g. Erreger ist ein Indiz dafür, dass das betroffene Tier bereits mit dem Erreger kontaktiert wurde, was meist im Rahmen von Handels,-oder Zuchttauglichkeitsuntersuchungen auffällt. Die Bedeutung der Beschälseuche ist somit weiterhin nicht zu missachten.

 

Klinisches Bild:

 

Die Inkubationszeit beträgt 2-26 Wochen. Die Krankheit verläuft in mehreren Phasen/ Stadien.

Erste Phase: Entzündung der äußeren Geschlechtsorgane-einhergehend mit Schwellungen und Rötungen, schleimiger Ausfluss,

Zweite Phase: ausgedehnte Urtikaria (Nesselsucht), knotenartige Geschwüre der Schleimhäute, im Hals,-Schulter,-und Brustbereich sowie der Kruppe können sich kreisrunde Schwellungen ausweiten ( Talerflecken) die zur Narbenbildung neigen, Ataxie, Mattigkeit,

Dritte Phase: festliegen des Pferdes, Abmagerung, Fieber, nervale Störungen wie Hypalgesie, Paralyse und periphere Lähmungen,

Der Verlauf kann sich über Monate hinziehen!

 

Diagnose:

 

Klinische Symptome können relativ eindeutig zugeordnet werden,-als auffällig zeigt sich dabei, wenn mehrere von einem Hengst gedeckte Stuten selbe Symptome aufweisen, im Labor werden sodann Tupferproben aus Geschlechtstrakt analysiert und auf Erreger hin untersucht.

 

Behandlung:

 

Die Beschälseuche unterliegt als Seuche den staatlichen Seuchenschutzbestimmungen.

Die staatliche Tierseuchenüberwachung wird verschiedene Maßnahmen anordnen, bspw.:

–                    Zuchtverbot

–                    Tötung

–                    Verbringungsverbot

 

Wird eine Behandlung erlaubt, so kommen in der Veterinärmedizin spezielle Medikamente zur Bekämpfung der Trypanosomen zum Einsatz, in der Homöopathie konnten Erfolge unter Verwendung einer Tinkturmischung des „abendländischen Lebensbaums“ (T. Occidentalis) erzielt werden, dabei werden Blätter des Abendbaumes mit Weingeist angemischt, 3-4 mal täglich werden die betroffenen Hautstellen damit angeträufelt ( nur im Anfangsstadium Aussicht auf Besserung!)